Rechtsprechung
LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens eines Arbeitslosen zur Feststellung der Bedürftigkeit; Anforderungen an den Nachweis der infolge einer behaupteten schuldrechtlichen oder dinglichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 19.10.2000 - S 7 AL 86/97
- LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01
- BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 261/04 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- LSG Bayern, 18.06.2002 - L 10 AL 31/01
Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen; Erstattung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - SG Frankfurt/Oder, 19.10.2000 - S 7 AL 86/97
Leistungsbescheid über die Gewährung von Arbeitslosenhilfe ist wegen falscher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88
Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85
Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B
Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93
Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Bayern, 11.12.2003 - L 10 AL 30/01
Verrichtung von Arbeiten ohne die vorherige Erteilung einer Arbeitserlaubnis ; …
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- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen …
Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01).